Elternleitfaden

Bymatoma

Leitfaden für eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern

Die Schule ist neben dem Elternhaus der wichtigste Lern- und Erziehungsort Ihres Kindes. Ziel unseres schulischen Miteinanders ist das Wohl und die Zufriedenheit aller am Schulleben Beteiligten. Schule und Eltern haben einen vom Gesetzgeber übertragenen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dies setzt ein hohes Maß an Vertrauen und Zusammenarbeit voraus.

A    B    E    F    H    K    L    M    P    R    S    V

 

A

Adressen

Für Notfälle benötigen wir die aktuellen Daten Ihrer Kinder. Bitte teilen Sie eventuelle Änderungen Ihrer Adressen und Telefonnummern sofort dem Klassenlehrer und dem Sekretariat mit.

Arbeitsmaterialien

Zu Beginn jedes Schuljahres erhält ihr Kind eine Liste mit Arbeitsmaterialien, die es für den Unterricht benötigt. Diese Materialien sind vollständig von Ihnen zu beschaffen. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind dabei, den Schulranzen im Hinblick auf den Stundenplan sorgfältig zu packen.

 

B

Betreuung

Wenden Sie sich für die Betreuung bitte ausschließlich an die Gemeinde:
https://www.deilingen.de/leistung/allgemeine-informationen-und-formulare/

 

E

Elternabende

An den Elternabenden werden wichtige Themen des Schulalltags besprochen, die für Ihr Kind wichtig
sind. Daher wird eine Teilnahme aller Eltern erwartet. Falls Sie einmal nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer ab. Die Elternabende finden zweimal pro Schuljahr in jeder Klasse statt. Elterngespräche
In einem Schuljahr bieten die Lehrkräfte Elterngespräche an. Weitere/ zusätzliche Termine finden
nach Absprache statt.

Entschuldigungen
Bitte teilen Sie uns vor Unterrichtsbeginn mit, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen kann. Dies erfolgt bei dem Lehrer/ der Lehrerin, der/die die Klasse in der ersten Stunde
unterrichtet über SchoolFox.
Wenn das Kind wieder zur Schule kommt, bringt es eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest mit. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen bitten wir um die Vorlage
eines ärztlichen Attestes.
Ansteckende Infektionskrankheiten sowie Läusebefall müssen sofort angezeigt werden. Im Falle von bestimmten Infektionen darf das Kind erst nach Vorlage eines Attests wieder am Unterricht
teilnehmen.

Elternvertretung
Die Vertretung durch die Eltern ist im Schulgesetz geregelt. Die Elternvertreter der Klassen werden am ersten Elternabend des Schuljahres neu gewählt oder bestätigt. Bis zur Neuwahl behalten die
zuvor gewählten Elternvertreter ihr Amt.
Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Haltung des gegenseitigen Respektes und der Wertschätzung. Beide Seiten bemühen sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Erziehungsauftrag der Eltern
Die Mitwirkung der Eltern ist in der Schule von grundlegender Bedeutung – im Schulalltag durch die
familiäre Unterstützung der Kinder, durch die regelmäßige Kontrolle der Schulmaterialien, ein gesundes Schulfrühstück, angemessene Kleidung u.Ä. Ganz besonders wichtig ist aber auch das Engagement der Eltern für das Gelingen von Veranstaltungen, Projekten, Ausflügen und Festen.

F

Fundsachen
Fundsachen werden in einer Kiste im unteren Flur neben dem Lehrerzimmer gesammelt. Vor den Ferienabschnitten werden übrig gebliebene Teile an eine wohltätige Einrichtung gespendet.

 

H

Handy

Nicht erlaubt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen und vertiefen die Unterrichtsarbeit. Idealerweise arbeitet ihr Kind an einem ruhigen Arbeitsplatz, möglichst auch immer zur selben Zeit. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind
seine Hausaufgaben täglich erledigt und schauen Sie diese nach.

Homepage
Auf unserer Homepage www.gsdeilingen.de finden Sie Aktuelles und Informationen zum Schulleben.

 

K

Kooperationen

www.gsdeilingen.de

Krankheit
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihr Kind krank ist. Bei Allergien, chronischen oder anderen dauerhaften Erkrankungen bitten wir Sie, uns zu informieren. Nur so können wir auf Ihr Kind in der richtigen Weise eingehen. Ansteckende Krankheiten bitte zum Schutz der Mitschüler/ innen sofort der
Schule mitteilen.

 

L

Läuse

Melden Sie der Schule bitte umgehend, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse finden. Das kommt immer
wieder vor uns ist wirklich keine „Schande“.
Die Kinder in der Klasse, in der sich das Kind befindet, müssen dann am gleichen Tag von ihren Eltern nach Läusen untersucht werden. Dies bestätigen die Eltern bitte auf dem Elternbrief des
Gesundheitsamtes, den Ihr Kind dann mit nach Hause bringt. Nach den Regeln des Gesundheitsamtes können Kinder ohne diesen Nachweis am nächsten Tag nicht am Unterricht im Klassenverband
teilnehmen. Wenn man die wirklich beseitigen will, muss die Kontrolle und ggf. Behandlung unbedingt
sofort erfolgen.

 

M

Miteinander

Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Haltung des gegenseitigen Respektes und der Wertschätzung.
Wir reden miteinander und beachten gewisse Spielregeln:
– Eltern und Lehrer informieren sich gegenseitig frühzeitig über wichtige Sachverhalte wie
Leistungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Auffälligkeiten…
– Wir sprechen miteinander, nicht übereinander
– Die direkte Kommunikation ist einzuhalten
– Finden Diskussionen über Digitale Medien statt, ist auf einen respektvollen Umgangston zu
achten
– Problemdiskussionen sollen über direkten persönlichen Austausch geschehen, nicht über
digitale Verteiler
– Wir bemühen uns um Sachlichkeit und Verständnis im Gespräch
– Es wird auf die Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte geachtet
Im Falle eines persönlichen Konfliktes eines Elternteils und eines Lehrers sollte dieser stets in folgender Reihenfolge zu lösen versucht werden:
1. Stufe: Fachlehrer/ Klassenlehrer
2. Stufe: Schulleitung
Im Falle eines Konfliktes des Lehrers mit großen Teilen der Klasse sollten die betreffenden Eltern die
Elternvertreter informieren und mit dem Beschreiten der Kommunikationsstufen betrauen:
1. Stufe: Fachlehrer/ Klassenlehrer
2. Stufe: Elternvertreter der Klasse
3. Stufe: Schulleitung

 

P

Parkplatz

Die Parkplätze vor der Schule sind den Lehrerinnen und Lehrern vorbehalten. Um die Kinder nicht zu gefährden, dürfen Eltern ausschließlich auf dem Parkplatz der Turn- und Festhalle parken.

 

R

Religionsunterricht

An der Grundschule Deilingen wird in allen Klassenstufen in konfessionell – kooperativer Weise im Klassenverband unterrichtet.

 

S

Schulbücher

In Baden-Württemberg besteht Lernmittelfreiheit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten leihweise Schulbücher, die aus dem Schuletat finanziert sind. Diese sind gut zu behandeln, da sie mehrere Jahre
benutzt werden: mit Schutzumschlag versehen, keine Eintragungen – auch nicht mit Bleistift, sorgfältiges umblättern, nicht mit selbstklebender Folie einbinden oder mit Klebstreifen die Innenseite
der Buchdeckel verkleben. Wenn ein Buch verloren geht oder unsachgemäß behandelt wird, muss
Schadensersatz geleistet werden.

Schulweg
Der Schulweg ist die Chance sich morgens zu bewegen und wach und konzentrationsfähig in die Schule
zu kommen. Lassen Sie Ihr Kind selbstständig laufen, vielleicht wenigstens einen Teil des Weges, wenn
Sie zu weit entfernt wohnen. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg. Besprechen Sie mit ihm, an welcher Stelle es eine Straße
überqueren soll, wo besondere Gefahren bestehen. Wählen Sie Bekleidungsstücke in Signalfarben
oder mit reflektierenden Streifen, damit Ihr Kind gesehen wird.

Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern selbständig einen „Laufbus“ organisieren.
Sportunterricht
Lange Haare sind zusammenzubinden und Schmuck sollte an diesem Tag möglichst nicht getragen
werden.
Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen müssen die Kinder im Sportunterricht Sportkleidung
tragen. Diese wird erst in der Sporthalle angezogen und dort auch wieder ausgezogen. Wenn Ihr Kind noch nicht sicher seine Schuhe binden kann, sind Turnschuhe mit Klettverschluss vorzuziehen.
Bitte teilen Sie dem Sportlehrer/ der Sportlehrerin mit, wenn Ihr Kind vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann. Bei einer längeren Befreiung
muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht ist verpflichtend. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen (vorübergehend) nicht teilnehmen kann, muss dem Schwimmlehrer/ der Schwimmlehrerin ein
ärztliches Attest vorgelegt werden.

V

Versicherung

Durch das Land Baden-Württemberg ist gesetzlicher Unfallschutz gewährleistet: auf dem Schulweg, während dem Schulbesuch und bei schulischen Veranstaltungen.